16. 08. 2013 - Beschwerden über …

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ARAG B2B - KW 23

16. 08. 2013 - Beschwerden über die Anlageberatung nehmen laut Bankenverband ab

(ac) „Beschwerden rund um die Anlageberatung sind im vergangenen Jahr bei den privaten Banken zurückgegangen“, stellt Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes deutscher Banken, bei der Vorstellung des aktuellen Ombudsmann-Tätigkeitsberichts fest. 2012 betrafen gut ein Drittel aller Beschwerden das Wertpapiergeschäft. In den drei Vorjahren waren es noch mehr als die Hälfte. „Im sechsten Jahr nach der Finanzkrise spüren wir bei den Kundenbeschwerden zwar noch die ’Nachwehen‘“, bewertet Krautscheid die Entwicklung, „dennoch sehen wir hier eine deutliche Beruhigung.“Insgesamt sind im vergangenen Jahr 7.179 Fälle bei der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes eingegangen. Dies waren 13% weniger als im Vorjahr. Ein thematischer Schwerpunkt im Jahr 2012 war die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. In dieser grundsätzlichen Rechtsfrage steht allerdings noch ein höchstrichterliches Urteil aus. Dem kann das Ombudsmannverfahren nicht vorgreifen.Auf das Wertpapiergeschäft bezogen sich im Berichtsjahr rund 37% der Beschwerden, dicht gefolgt vom Kreditgeschäft mit knapp 36%. Um den Zahlungsverkehr ging es bei 20% der Fälle. Mit rund 3% ist die Zahl der Beschwerden zum „Girokonto für jedermann“ weiter rückläufig.Laut Krautscheid nimmt die Bedeutung alternativer Streitschlichtungsverfahren weiter zu. So gibt es auch auf EU-Ebene deutliche Bestrebungen, alternative Streitbeilegungen zu stärken. Dies macht die vor kurzem in Kraft getretene Richtlinie über alternative Streitbeilegung (kurz ADR-Richtlinie) sowie die Verordnung über Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten deutlich. Krautscheid sieht dabei das Ombudsmannverfahren der privaten Banken, das im vergangenen Jahr seinen 20. Geburtstag gefeiert hat und als Vorreiter für weitere außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Deutschland gilt, für die Umsetzung der EU-Regeln in deutsches Recht gut gerüstet: „Unser Ombudsmannsystem genießt ein hohes Vertrauen bei den Verbrauchern und in der Öffentlichkeit. Es ist schon heute sehr kundenfreundlich und effizient ausgestaltet.“ Im Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012 ist neben der statistischen Auswertung auch eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen nachzulesen.W

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