INNCONA - CLLB Rechtsanwälte erzielen weiteren Erfolg für geschädigte INNCONA- Anleger – OLG Frankfurt a. M. bestätigt Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. und verurteilt Steuerberater zu Schadensersatz in Höhe von über € 124.000,00
Berlin/München, 10.7.2013 Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 14.01.2011 zwei von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern Schadensersatz wegen der Nichtaufklärung ihres Steuerberaters über den Erhalt von Provisionen bei...
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