§ 34f: „Beipackzettel“-Studium ist ein Muss
Die Beteiligungsbranche wurde bekanntlich dazu verdonnert, Anlegern Informationsblätter zu den Chancen und Risiken einer Anlage an die Hand zu geben. Um Haftungsfallen aus dem Weg zu gehen, sollten sich auch Vermittler die „Beipackzettel“ genau ansehen.
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