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18. 07. 2013 - Das Leben geht weiter

(ac) Der 22.07.2013 nähert sich unaufhaltsam, und damit das Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Wer danach noch Fonds managen und verwalten will, braucht eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Der Antrag ist bei der BaFin zu stellen – doch noch weiß kaum jemand sicher, welche formalen Anforderungen in welcher konkreten Ausprägung er genügen muss.Der Königsweg für große Emissionshäuser, insbesondere Bankentöchter oder sogar börsennotierte Unternehmen, ist die Gründung einer eigenen KVG. Beispielsweise gehen die Münchner KGAL und Real I.S. diesen Weg, auch die börsennotierte Hahn AG plant nach den Worten ihres Vorstandsmitglieds Thomas Kuhlmann diesen Schritt. Wie seine Kollegen mag er sich jedoch nicht auf ein zügiges Zulassungsverfahren verlassen und nutzt deshalb die Übergangsfrist: Fonds, die vor dem 22.07.2013 von der BaFin gestattet wurden, können 18 Monate lang platziert werden. Hahn nutzt diese Frist für den Pluswertfonds 161, um sich nicht als „Versuchskaninchen“ in den Regulierungsdschungel stürzen zu müssen. Auch Angelika Kunath vom Fondshaus Hamburg Immobilien und Hermann Klughardt, Geschäftsführer von Voigt & Collegen, beklagen die Vielzahl unbeantworteter Fragen rund um die Regulierung. Insbesondere das Anwendungsschreiben der BaFin vom 14. Juni hat für spürbare Verunsicherung gesorgt: Es wird vielfach so ausgelegt, dass „operativ tätige“ Unternehmen, die beispielsweise Schiffe oder Solarparks selbst betreiben, von der Regulierung ausgenommen seien, so dass der stabilste Sektor, nämlich Immobilien, zukünftig der striktesten Regulierung unterläge. Allerdings dürfte dieser Brei nicht so heiß gegessen werden wie er (anscheinend) gekocht wurde: Bereits die „modellhafte Ausgestaltung“ des gemeinschaftlichen Investments in solche Unternehmen sollte in der Auslegung dazu führen, dass auch die vermeintlichen Ausnahmen weiterhin zu den regulierten Investments gezählt werden.Wegen dieser und anderer Unwägbarkeiten will Klughardt frühestens Anfang 2014 mit einem neuen Fonds in Form einer KG auf den Markt kommen und in der Zwischenzeit seine „VC Energie Rente“ als Umsatzbringer nützen. Als kleines, spezialisiertes Haus will Voigt & Collegen keine eigene KVG gründen, sondern auf die Kooperation mit einer „Service-KVG“ setzen und mit Hansa Invest zusammenarbeiten. Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass die Regulierungskosten auf die Rendite von Sachwertbeteiligungen negativ durchschlagen werden. Dem gegenüber steht die Hoffnung auf eine spürbare Professionalisierung des Marktes, etwa durch die geforderte Dokumentation entsprechender Risikomanagementsysteme und die Zulassungspflicht für die Manager Alternativer Investment Funds, die ihre einschlägige Erfahrung nachweisen müssen. Die vielfach beschworene Wandlung vom Fondsanbieter zum kompetenten Asset Manager lässt sich unter diesen Umständen nachprüfen – ein Plus für die Anleger, die sich nicht nur mit der Produktauswahl, sondern auch mit der Frage beschäftigen sollten, wem sie ihr Geld anvertrauen, so Kuhlmann. Das margenschwache Geschäft mit Institutionellen ist dabei kein Rettungsanker, sondern allenfalls ein zweites Standbein. Der Privatkunde bleibt für den überwiegenden Teil der Anbieter weiterhin attraktiv – ob er allerdings Sachwertinvestments zukünftig in Form einer GmbH & Co. KG oder anderer Strukturen wie Anleihen oder Genussrechte angeboten bekommt, ist eine zweitrangige Frage. Entscheidend ist die Qualität der Assets und des Managements. Text: Stephanie von Keudell

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