Quiz: Testen Sie Ihr Wissen zur Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO
Seit dem 01.01.2013 ist die Vermittlung von Kapitalanlagen wie Investmentfonds, geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen erlaubnispflichtig. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Berater und Vermittler unter anderem ihre Sachkunde nachweisen.
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