Lösungen für die Beraterzukunft
Seit der Finanzkrise ist der Gesetzgeber darauf bedacht, durch immer strengere Regulierungen das Risiko der Geldanlage für Anleger zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund müsse auch die Neuregelung des § 34c zum § 34f GewO gesehen werden: „Damit verändert sich die Welt der Finanzvermittler“, sagt Dr. Frank Ulbricht, Mitglied des Vorstandes der BCA AG und der BfV Bank für Vermögen AG.
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