Die Uhr tickt für Finanzanlagenvermittler
Für Finanzanlagenvermittler, die noch keine Erlaubnis nach dem neuen § 34f GewO vorweisen können, wird die Zeit so langsam knapp. Denn am 1. Juli endet die Übergangsfrist. Neueste DIHK-Zahlen zeigen, dass die Registrierung so langsam in Schwung kommt. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal.de