BaFin untersagt Herrn Walter König das Einlagen- und Kreditgeschäft und ordnet die Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Walter König, 85055 Ingolstadt, am 30. April 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft einzustellen und das Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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