BaFin untersagt Herrn Walter Graf das Finanztransfergeschäft und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Walter Graf, Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 18. April 2013 das weitere Erbringen des Finanztransfergeschäfts untersagt und ihm aufgegeben, das ohne Erlaubnis erbrachte Finanztransfergeschäft durch Rückzahlung noch nicht weitergeleiteter Gelder an die Einzahler unverzüglich abzuwickeln.
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