BaFin untersagt der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG, Mainz-Kastel, mit Bescheid vom 5. Februar 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Weiterlesen auf: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht