Anleger sollten vorsichtig sein bei Massenrundschreiben von Anwaltskanzleien
Das Amtsgericht Weilheim hat die Klage einer Kanzlei abgewiesen, die von einem Anleger in einem Filmfonds die Zahlung von Vergütung beanspruchte. Das Mandat war durch eines dieser Massenschreiben zustande gekommen, die derzeit die Briefkästen von Anlegern überfluten.
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