06. 06. 2013 - Provisionen für Vermittler ohne § 34f Bescheinigung bei Netfonds möglich
(ac) Die Netfonds AG hat unter ihren Vermittlern eine Umfrage gestartet mit dem Ergebnis, dass nur ca. 70% planen, den § 34f zu beantragen. Für die Vermittler, die sich aus Kosten- oder Zeitgründen gegen den Erwerb des § 34f entschlossen haben, bietet Netfonds die Möglichkeit über eine Ergänzungsvereinbarung weiterhin einen Großteil der Provisionen zu erhalten. Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist ein Beratungs- und Vermittlungsverbot für die Makler. Dies entspricht den Regelungen im § 34f, nachdem Vermittler ohne Bescheinigung gem. § 34f nicht mehr beraten oder vermitteln dürfen.Bis zum 30.06.2013 können Vermittler ihre Bestände zu Netfonds übertragen. „Wir wollen allen Vermittlern auch weiterhin die Möglichkeit bieten, an den Provisionen für die bereits erbrachten Vermittlungs- und Beratungsleistungen zu profitieren“, so der Vorstand der Netfonds AG Martin Steinmeyer.W
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