Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler im Zusammenhang mit der Debi Select Flex Fonds GbR - Anleger erhält seine Einlage in voller Höhe zurück
München, Berlin, 27.05.2013 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat erneut Prospekthaftungsurteile für Anleger der Debi Select erstritten. Nunmehr hat auch das OLG München die Fehlerhaftigkeit des Prospekts zur Debi Select Flex Fonds GbR bestätigt. Wörtlich führte das OLG München in seinem Beschluss...
Weiterlesen auf: PresseAnzeiger.de