15. 05. 2013 - Neue Fondsgebundene Rentenversicherung mit ethischem Ansatz von E.M.E.
(ac) Eine fondsgebundene Rentenversicherung mit ethisch-ökologischem Ansatz bringt der Anbieter E.M.E. auf den deutschen Markt. Die E.M.E. FundPolice ist in Liechtenstein und damit auch in Deutschland zum Vertrieb zugelassen. Sie investiert in den ebenfalls in Liechtenstein zugelassenen E.M.E. Fund. Die Abkürzung E.M.E. steht dabei für die Zielmärkte Energie, Medien und Equity.Die Investitionspolitik des E.M.E. Funds sieht vor, in weitestgehend von der Konjunktur, den Börsen und den Finanzmärkten unabhängige Unternehmen, Beteiligungen sowie Projektgesellschaften zu investieren. Hauptsächlich soll in den staatlich geförderten Markt der regenerativen Energien und Clean Energy Produkte investiert werden, andererseits aber auch in die konjunkturunabhängigen Medien- und Musikmärkte sowie in wirtschaftlich interessante Private Equity-Projekte. Damit soll im Mid Case eine jährliche Rendite von 6% erzielt werden.Marita Gödden, Geschäftsführerin der E.M.E Services GmbH, zu den Zielen des Fonds: „Einer unserer Hauptmärkte ist der Markt der regenerativen Energien. Deshalb haben Anleger mit der E.M.E. FundPolice die Möglichkeit, sozial verantwortlich zu handeln und gezielt die Umsetzung von Projekten in den ökologischen Märkten zu unterstützen, die sich durch Nachhaltigkeit und hohes Renditepotential auszeichnen.“ Der Vermögensaufbau mit der E.M.E. FundPolice kann rein ratierlich erfolgen. Eine Beteiligung ist möglich ab einer Monatsrate von 100 Euro und einer Mindestbeteiligungsdauer von fünf Jahren. Der Normalfall ist die Zahlung einer Prämie ab 2.500 Euro zu Beginn der Laufzeit, gefolgt von Monatsprämien ab 75 Euro. Eine reine Einmalprämie muss mindestens 5.000 Euro betragen.Dazu Marita Gödden: „Wir haben bei der Produktentwicklung die Versicherungsmakler gefragt, welche Produkte sie ihren Kunden empfehlen. Danach haben wir die Konditionen festgelegt. Schon jetzt hat ein Maklerpool mit 1.800 angeschlossenen Vertriebspartnern unser Produkt in seine Angebotspalette aufgenommen. Für die Vermittlung reicht die Genehmigung nach §34d GewO.“
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