02. 05. 2013 - GDV-Stellungnahme zur Definition des Begriffs „Investmentvermögen“
(ac) Die Umsetzung der Richtlinie über Alternative Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) in nationales Recht steht kurz bevor: Am 22.07.2013 endet die Umsetzungsfrist. In Deutschland soll dann das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das seit beinahe einem Jahr beraten wird, in Kraft treten. Da in manchen Bereichen weiterhin Unsicherheit über den Anwendungsbereich des kommenden Gesetzes besteht, plant die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine klarstellende Verlautbarung, die sie bei den Marktteilnehmern konsultiert hat.Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat sich an der Konsultation der BaFin zur Auslegung des Begriffs “Investmentvermögen” beteiligt und vertritt die größte Gruppe institutioneller Anleger in deutsche Fondsprodukte. Der GDV hat folgende Anliegen der deutschen Versicherungswirtschaft adressiert:Genussrechte, Schuldverschreibungen und Zertifikate sollten nicht in den Anwendungsbereich des KAGB-E fallen;es sollte konkretisiert werden, welche vertraglichen Voraussetzungen für die Annahme einer Anzahl von Anlegern erforderlich ist;Objektgesellschaften gemäß § 235 KAGB-E verfolgen keine festgelegte Anlagestrategie;Immobilien-Sondervermögen sollten weiterhin die Objektentwicklung betreiben können;Operativ tätigen Unternehmen sollten Auslagerungen möglich bleiben, ohne hierdurch zum AIF zu werden;Joint Ventures und Konsortien sollten im Fragekatalog ausführlich beleuchtet werden.Die vollständige GDV-Stellungnahme finden Sie unter www.gdv.de.
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