Fit für die nächste Regulierungsstufe
Der nächste Stichtag in der Regulierung der Vermittler-Branche rückt näher. Nur noch bis zum 1. Juli kann die bisherige Erlaubnis für die Anlageberatung und –vermittlung nach GewO § 34c in die neu benötigte Erlaubnis nach § 34f getauscht werden. Kann die „Alte-Hasen-Regelung“ nicht genutzt werden, bleibt nur die Sachkundeprüfung vor der IHK, erläutert die Deutsche Makler Akademie DMA.
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