BaFin untersagt Angebot der My Brunswick Plus AG für Aktien der Omiris AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 25. April 2013 das Angebot der My Brunswick Plus AG, Braunschweig, für Aktien der Omiris AG, München, untersagt. Das Angebot hatte gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verstoßen. Sämtliche Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage dieses Angebots abgeschlossen wurden, sind nichtig.
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