Anhörung: Experten mehrheitlich für gesetzliche Verankerung des Honorarberaters
Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses haben Beraterverbände und Fondsgesellschaften die Pläne für die gesetzliche Verankerung des Honorarberaters für Finanzanlagen begrüßt. Die Bundesregierung wolle diese neue Form der Anlageberatung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (BT-Drs. 17/12295) auf eine gesetzliche Grundlage stellen und damit eine Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis aufzeigen, heißt es in einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 18.03.2013. Gegenstand der Anhörung war zudem ein Antrag der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/8182), mit dem unter anderem das Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung geschaffen werden soll.
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