14. 03. 2013 - Regulierung der geschlossenen Fonds wird überwiegend begrüßt
(ac) Die Regulierung der geschlossenen Fonds im Rahmen des AIFM-Umsetzungsgesetzes wurde in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 13.03.2013 überwiegend begrüßt. Kritik kommt vor allem von Seiten des Verbraucherschutzes. Die Forderung: Verbot des Vertriebs geschlossener Fonds für Privatanleger.Der Gesetzentwurf sieht wie bei offenen Fonds vor, dass künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert ist, und dass die Möglichkeit der Kreditaufnahme begrenzt wird. Durch die umfassende Regelung der geschlossenen Fonds werde der graue Kapitalmarkt weiter verengt, erwartet die Bundesregierung.Mehr TransparenzDie erweiterte Regulierung betrifft alternative Investmentfonds wie Private Equity Fonds, deren Verwalter einer Zulassungspflicht und einer dauerhaften Aufsicht unterworfen werden. Fondsverwalter müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Sie haben außerdem umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht. Auch für Manager von Hedgefonds gelten besondere Transparenzpflichten. Der Verkauf dieser Fonds an Privatanleger soll verboten werden. Die Deutsche Bundesbank begrüßte in ihrer Stellungnahme die Produktregulierung alternativer Fonds und besonders die der geschlossenen Publikums-AIF, „da in diesem Anlagesegment nicht unbeträchtliche Risiken für Privatanleger bestehen“. Auch der Verband geschlossene Fonds (VGF) äußerte sich positiv: „Die umfangreiche Regulierung, die geschlossene Fonds nun erwarten dürfen, führt dazu, dass diese in Zukunft nicht mehr dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind.“ Für die Marktteilnehmer sei es eine zukunfts- und rechtssichernde Maßnahme, gesetzlich normiert zu sein, schrieb der VGF in seiner Stellungnahme, in der aber auch eine Reihe von Änderungswünschen aufgeführt werden (siehe auch „VGF fordert Klarheit bei Bestandsschutzregelungen“). Geschlossene Fonds zu riskant für Privatanleger?Professor Julius Reiter (Kanzlei Baum, Reiter und Collegen) sah eine beträchtliche Schutzlücke für Anleger, falls kleinere Publikumsfonds unter 100 Millionen Euro pauschal aus den Vorschriften ausgeklammert würden. Er verwies auf eine Untersuchung, nach der den Bundesbürgern durch schlechte Beratung und mangelnden Anlegerschutz ein jährlicher Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstehe: „Ein Großteil dieser Fehlinvestitionen entfällt auf Beteiligungen wie geschlossene oder offene Immobilienfonds. Dieses Geld wird also wegen unsachgemäßer Beratung vorwirtschaftlich ,verbrannt‘.“ Peter Mattil (Rechtsanwälte Mattil & Kollegen) erklärte, geschlossene Fonds seien nicht weniger riskant als Hedgefonds, und daher „für Privatanleger eigentlich ungeeignet“. „Mit Blick auf massive Probleme in Form von Falschberatungen bei geschlossenen Fonds und die damit seit Jahren verbundenen Rechtsstreitigkeiten fordern wir ein grundsätzliches Verbot des aktiven Vertriebs geschlossener Fonds an Privatkunden“, erklärte die Verbraucherzentrale Bundesverband. Nicola Liebert von Tax Justice Network erwartet nicht, dass Regulierungen bei Hedgefonds greifen. Die wenigsten dieser Fonds seien überhaupt in der EU registriert, die meisten hätten ihren Sitz in Steueroasen. Gegen ein Verbot des Verkaufs an Privatanleger wandte sich der Bundesverband alternative Investments: „Diese Anlegergruppe wird faktisch von modernen Anlagestrategien ausgeschlossen und dadurch bei der effektiven Streuung ihrer Vermögensanlagen behindert.“Auswirkungen auf die Energiewende befürchtetDass die Neuregelungen auch Auswirkungen auf die Energiewende haben könnten, wurde in mehreren Stellungnahmen deutlich. Bürgerwind-, Bürgersolar- und Bürgerbioenergieparks würden zumeist als GmbH & Co. KG oder Genossenschaften organisiert. Bei der vorgesehenen Regulierung drohten „massive Einschnitte, die bis hin zu einer existenziellen Gefahr für die Branche insgesamt führen“, warnte der Bundesverband Erneuerbare Energie. Auch Ines Zenke (Kanzlei Becker Büttner Held) bewertete die Energieerzeugung zum Beispiel durch eine Genossenschaft als eine unternehmerische Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors. Regulierung des Zertifikatemarkts gefordertDie Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp nannte es nicht nachvollziehbar, „dass Zertifikate nach wie vor nicht reguliert werden. Am Zertifikatemarkt herrschten „mannigfache Missstände“.
Weiterlesen auf: AssCompact