13. 02. 2013 - Das Regulierungskarussell dreht sich
(ac) Mit einem neuen Kapitalanlagegesetzbuch sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, BT-Drs.: 17/12294) eingebracht. Die Bundesregierung will mit dem Kapitalanlagegesetzbuch ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager schaffen. Für den Investmentbereich werde damit der auf den G 20-Gipfeln in Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, argumentiert die Regierung. Ein wichtiger Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden. Anteile können nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werdenMit dem AIFM-Umsetzungsgesetz werde nach Aussagen der Bundesregierung auf die Lage bei offenen Immobilienfonds (OIF) reagiert, die zum Teil mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und geschlossen werden mussten, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten. In Zukunft sollen Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Dem Anleger müsse bewusst sein, dass er in eine langfristige Anlage mit illiquiden Vermögensgegenständen investiere. Auch Publikumsfonds werden Anlagebeschränkungen unterworfen. Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. sieht im Bereich der OIFs Nachbesserungsbedarf. Im Kern geht es dem Branchenverband um einen „Bestandsschutz“ für OIFs, die gut durch die Finanzkrise gekommen sind (siehe auch: Investmentbranche übt Kritik an Regulierung offenen Immobilienfonds).Auch bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, soll es Änderungen geben. Wie bei offenen Fonds wird künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert. Erst bei höheren Anlagesummen ab 20.000 Euro kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme durch geschlossene Fonds wird begrenzt. Dauerhafte AufsichtDie erweiterte Regulierung betrifft auch alternative Investmentfonds wie Private Equity Fonds, deren Verwalter einer Zulassungspflicht und einer dauerhaften Aufsicht unterworfen werden. Fondsverwalter müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Sie haben außerdem umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht. Auch für Manager von Hedgefonds gelten besondere Transparenzpflichten. Bundesrat fordert Verbot kreditfinanzierter Finanzinstrumente in der AnlageberatungZur Verbesserung des Anlegerschutzes fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme ein Verbot, kreditfinanzierte Finanzinstrumente im Rahmen der Anlageberatung und -vermittlung anzubieten, zu vermitteln oder zu empfehlen. Privatkunden dürften nicht mit finanziellen Risiken belastet werden, die über das für den Erwerb der Geldanlage eingesetzte Kapital hinausgehen würden, heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung hierzu, dass es schon nach der derzeitigen Rechtslage den wertpapierhandelsrechtlichen Wohlverhaltensregeln widerspreche, Anlegern zur Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten einen Kredit zu empfehlen oder anzubieten.
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