Offene Immobilienfonds bald nicht mehr online
Wie vielfach berichtet, wurde das Investmentgesetz in Bezug auf die Offenen Immobilienfonds verändert. So wurde eine maximale Rückgabesumme (30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr), eine Mindesthaltefrist (24 Monate) und eine Kündigungsfrist (12 Monate) festgeschrieben. Gerade trudeln die ersten "Neuregelungen" der depotführenden Stellen ein. Daraus wird deutlich: Berater und Vermittler mit entsprechenden Kundenbeständen sollten sich unbedingt noch in diesem Jahr damit auseinandersetzen.
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