BaFin gibt der Concorde Unternehmensgruppe GmbH die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Concorde Unternehmensgruppe GmbH, Augsburg, mit Bescheid vom 12. Dezember 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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