BaFin untersagt Herrn Attila Török das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Attila Török, Heidelberg, mit Bescheid vom 10. Oktober 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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