23. 11. 2012 - Neues IHK-Vermittlerportal online verfügbar
(ac) Ab 2013 kommen neue Pflichten auf die selbständigen Finanzanlagenvermittler und -berater zu. Die IHK unterstützt Vermittler, Vertriebe und andere von der Regulierung betroffene Institutionen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Der Gesetzgeber hat auf die Forderungen des Verbraucherschutzes reagiert und den gesetzlichen Rahmen für ein neues Finanzanlagenvermittler-Recht geschaffen. Ab 2013 werden alle selbständigen wie auch angestellten Finanzanlagenvermittler und -berater, die weder als vertraglich gebundene Vermittler der BaFin-Aufsicht unterliegen noch als Vertriebsmitarbeiter bei einer Bank oder einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen beschäftigt sind, in einem neuen Finanzanlagenvermittler-Register eingetragen. Die hierfür zuständigen Industrie- und Handelskammern nehmen unter Vorlage der entsprechenden Erlaubnis die Eintragung vor. Anders als bisher wird eine Anlagevermittlererlaubnis nach dem neuen § 34f GewO künftig nur noch mit nachgewiesener Berufshaftpflichtversicherung und einer ausreichenden Sachkunde erteilt. Das neue Erlaubnisverfahren wird je nach Bundesland von den IHKs oder wie bisher von den Gewerbeämtern durchgeführt. Baden-Württemberg hat diese Zuständigkeit ab 01.01.2013 den Industrie- und Handelskammern übertragen. Wichtige Termine bei der IHK Heilbronn-FrankenDie IHK Heilbronn-Franken nimmt ab dem 2. Januar 2013 Erlaubnis- und Registrierungsanträge nach § 34f GewO entgegen. Vermittler ohne entsprechenden Sachkundenachweis können sich ab sofort für die Sachkundeprüfung „Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ anmelden.Umfassende Information Die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat es sich zur Aufgabe gemacht, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler aktuell, umfassend und serviceorientiert über die gesetzlichen Berufsanforderungen zu informieren. Auf einem neuen Informationsportal werden alle wichtigen Informationen, Checklisten und Formulare rund um die Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler nach §§ 34d, e und den neuen § 34f GewO sowie zum Ablauf der jeweiligen Sachkundeprüfungen zur Verfügung gestellt. Unter der Internetadresse www.ihk-vermittlerportal.de findet man alle zur Antragstellung benötigten Formulare und viele weitere Brancheninformationen. Sachkundecheck und ZuständigkeitsfinderGenügt die Vermittler-Qualifikation dem neuen § 34f GewO oder wird eine Sachkundeprüfung erforderlich? Einen ersten Überblick zu dieser Fragestellung liefert der „Sachkundecheck“, ein Eingabetool zum Abgleich der eigenen Vorqualifikation mit den gesetzlichen Mindestvorgaben. Der „Zuständigkeitsfinder“ unterstützt Vermittler, Vertriebe und Institutionen deutschlandweit bei der Suche nach der zuständigen Behörde oder IHK. Das Vermittlerportal der IHK Heilbronn-Franken ist seit 01.11.2012 online
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