20. 11. 2012 - Regulierung bei …

20. 11. 2012 - Regulierung bei geschlossenen Fonds deutlich entschärft

(ac) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen neuen Entwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie (2011/61/EU) vorgelegt. Die europäische Richtlinie, die am 20.07.2011 in Kraft getreten ist, muss bis zum 01.07.2013 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein erster Entwurf (Diskussionsentwurf vom 20.07.2012) hatte für große Kritik vonseiten der Finanzindustrie gesorgt. Nach Ansicht des Analysehauses Scope dürfte die Regulierung geschlossener Fonds nun weniger hart ausfallen, als zunächst befürchtet. Der aktuelle Entwurf bringe für Anbieter geschlossener Fonds in einigen Kernfragen deutliche Entspannung. So stelle beispielsweise die Absenkung der Mindestanlagesumme für Einobjektfonds von 50.000 auf 20.000 Euro grundsätzlich eine große Erleichterung für die künftige Auflage von neuen Fonds dar. Die neue Mindestanlagesumme gilt für alle Fonds, die den Grundsatz der Risikomischung nicht erfüllen. Dieser Grundsatz wird im aktuellen Entwurf erstmals näher definiert (§ 226 – Anzahl der Vermögensgegenstände). Eine Risikomischung ist hiernach gegeben, wenn ein Fonds mindestens drei Sachwerte hält oder durch die Nutzungsstruktur eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet ist. Letzteres würde bei einer Immobilie etwa die Vermietung an mehrere Mieter bedeuten. Eine nähere Definition, wie dies in der Praxis aussehen könnte, steht aber noch aus.Weiterhin wurden auch die Restriktionen, was das Fremdkapital betrifft, gelockert. Anstatt einer zulässigen Höchstbeleihung von 30% erlaubt der neue Entwurf eine Kreditaufnahme bis zur Höhe von 60% des Fondsvermögens. So ist beispielsweise bei Core-Immobilien, die in der Regel in geschlossene Fonds eingebracht werden, eine deutlich höhere Beleihung als die zunächst vorgesehenen 30% unter Risikoaspekten vertretbar.Positiv-Liste bei Vermögensgegenständen vom TischDer Erstentwurf sah eine Beschränkung bei den erlaubten Vermögensgegenständen vor. Sachwertinvestments sollten nur bei Immobilien, Schiffen, Flugzeugen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie möglich sein. Der Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) hatte bei der Beschränkung der Anlagemöglichkeiten insbesondere kritisiert, dass aufgrund der sogenannten Positiv-Liste ein Status quo fixiert werde, der die Innovationsfähigkeit bremse. Eric Romba, Sprecher und Hauptgeschäftsführer des VGF: „Nach dem neuen Entwurf ist die Positiv-Liste kein abschließender, starrer Katalog mehr, sondern eine beispielhafte Liste möglicher Gegenstände für Sachwertinvestitionen, die auch in Zukunft nach entsprechender Genehmigung der BaFin noch erweiterbar ist.“ZIA sieht Durchbruch beim AIFM-UmsetzungsgesetzNach Ansicht des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) zeigt der überarbeitete Gesetzentwurf erfreuliche Fortschritte. Neben dem dringlich erforderlichen Erhalt der offenen Spezialimmobilienfonds in der von institutionellen Investoren bevorzugten Form des Sondervermögens konnte auch der bisherige Anlegerkreis erhalten werden. Entgegen dem Entwurf aus dem Sommer können auch weiterhin sogenannte semi-professionelle Anleger wie Family Offices in Spezialfonds investieren. „Damit bleiben dem Immobilienmarkt wichtige Anleger erhalten, was die notwendige Eigenkapitalzufuhr für wichtige Projekte in der Zukunft sichern hilft“, erläutert Mattner. Kein Verbot offener ImmobilienfondsWie sich zwischenzeitlich bereits andeutete, wird das geplante Verbot der offenen Immobilienfonds nicht Bestand haben. Die jetzt bekannt gewordenen Pläne bestätigen dies. „Allerdings bereitet der Entwurf für die Branche noch das ein oder andere Problem. Denn entgegen den bisherigen Regelungen werden sowohl die Ausgabe als auch die Rücknahme der Fondsanteile eingeschränkt. Damit wird das Produkt weniger flexibel“, so Mattner weiter. Auch der Bestandsschutz für Altkunden hat gegenüber dem ersten Entwurf eine grundlegende Änderung erfahren: Waren nach den ursprünglichen Plänen die bestehenden Fonds geschützt und konnten nach Regelungen des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes auch für Neukunden weitergeführt werden, besteht nunmehr nur noch für Kunden, die am 21.07.2013 Anteile halten, die Möglichkeit, jederzeit ihre Anteile bis zu 30.000 Euro im Halbjahr börsentäglich zurückzugeben. „Hier muss im weiteren Verlauf der Beratungen noch weiter nachgebessert werden“, sagt Mattner.Nach dem Referentenentwurf folgt als nächster Schritt der Kabinettsbeschluss. Dieser wird noch für Dezember erwartet, lag aber zum Redaktionsschluss leider noch nicht vor. Die Beratungen im Bundestag sollen im Januar bzw. Februar 2013 folgen.W„Wir haben einen ersten Durchbruch erzielt und viel erreicht. Das BMF hat zwar über alle Produktgattungen hinweg unsere zentralen Forderungen ernst genommen, geht jedoch in einigen Punkten immer noch nicht weit genug“, sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

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