Der Pflege-Bahr sollte einst den Einstieg in die private Pflegevorsorge erleichtern. Doch das staatlich geförderte Produkt wird heute kaum noch nachgefragt. Nur die Debeka hält den Markt mit einem großen Anteil an Versicherten am Leben.
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Mit Spannung wird das Urteil des OLG Koblenz, Az. 2 UKl 1/23, erwartet, das über die Stornoklauseln des Debeka Versicherungsvereins a.G. entscheiden wird. Das Gericht hat in seiner mündlichen Verhandlung am 7. November 2024 zu erkennen gegeben, dass…
Die Verbraucherschützer halten eine Stornoabzugsklausel nach Kapitalmarktsituation für rechtswidrig und haben den Versicherer vor den Kadi gezerrt. Was dieser zu der ganzen Sache sagt. mehr ...
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Die Rechnungszinserhöhung zum Januar 2025 hat die Stuttgarter zum Anlass genommen, ihre Berufsunfähigkeitstarife neu …
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