BaFin untersagt Herrn Horst Beinke das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 05. Juli 2012 Herrn Horst Beinke, Probstzella, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.
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