17. 08. 2012 - k-mi: AIFM-Diskussionsentwurf entmündigt Privatanleger
(ac) In einer Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie weist ′kapital-markt intern′/Düsseldorf darauf hin, dass der vorliegende Entwurf in wesentlichen Punkten überarbeitet werden muss. Das AIFM-Umsetzungsgesetz soll ein geschlossenes Regelwerk für alternative Investmentfonds und ihre Manager schaffen (AIFM = Alternative Investment Fund Managers bzw. Manager alternativer Investmentfonds). Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie), die bis zum 22.07.2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.Verfassungsrechtlich problematische Marktzugangsbeschränkungen sollten nach Auffassung der Experten von ′kapital-markt intern′ beseitigt werden: Durch den Verzicht auf die sogenannte ′’de-minimis-Freistellung’ für Verwalter von Publikumsfonds, deren Fondsvolumen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet und die in der EU-Richtlinie explizit vorgesehen ist, sind in der Praxis keine Neugründungen mittelständisch geprägter Emissionshäuser und Verwalter in Deutschland mehr möglich. Eine derart mittelstandsfeindliche Umsetzung der AIFM-Richtlinie stellt aus Sicht von ′kapital-markt intern′ eine Überregulierung sowie eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Publikumfonds-Manager dar und sollte unbedingt vermieden werden.Privatanlegern werden Anlagealternativen genommenDie vorgesehene Richtlinien-Umsetzung droht insbesondere wichtige Anlagealternativen für Privatanleger zu verknappen, die gerade in Zeiten der Euro-Krise dringend nötig wären. Das geplante Verbot offener Immobilienfonds verwehrt Privatinvestoren den Zugang zu indirekten Immobilieninvestments, ohne das Inkrafttreten und die Ergebnisse der jüngsten Reform offener Immobilienfonds abzuwarten. Auch in der Politik stößt dies bereits auf erste Bedenken. Gegenüber kapital-markt intern erklärte der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler dazu: „Bei der AIFM-Umsetzung liegt viel Arbeit vor uns. Klar ist jetzt schon, dass nach dem vorliegenden Entwurf der Eintritt in den Markt für offene Immobilienfonds faktisch verboten wird. Das kann ich nicht gut heißen. Erst sollten wir schauen, ob die Veränderungen durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wirksam greifen. In einigen Jahren können wir schauen, ob es hier überhaupt neuerlichen Regelungsbedarf gibt. Man muss nicht alles übers Knie brechen.“ Auch bei geschlossenen Fonds erschwert der Diskussionsentwurf den Zugang für Privatanleger durch die zu hohe Mindestanlagesumme von 50.000 Euro für bestimmte Fonds-Typen und den Ausschluss etablierter oder sich künftig neu entwickelnder attraktiver Anlageklassen. Privatinvestoren werden wegen dieser Überregulierung verstärkt auf kaum regulierte Graumarktprodukte ausweichen, so die Befürchtung der Experten von ′kapital-markt intern. Das verkehrt die Absicht des Gesetzgebers in ihr Gegenteil. Zudem besteht die Gefahr, dass die Dynamik und Innovationskraft in dem Segment der Sachwertinvestitionen zum Erliegen kommt, da der Diskussionsentwurf aus Sicht von ′kapital-markt intern’ willkürliche Beschränkungen von Vermögensgegenständen enthält.Problematisch sind darüber hinaus die unzureichenden und knappen Übergangsvorschriften. ′kapital-markt intern befürchtet schädliche Auswirkungen für kleinere Verwalter und insbesondere eine massive Gefährdung privater Vermögen der Anleger in Bestandsfonds, denen durch die Umsetzung eine zwangsweise Abwicklung droht. Gründlichkeit und Sicherheit muss hier vor übertriebener Eile stehen, mahnt der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst.Ein grundlegendes Manko des bestehenden Diskussionsentwurfs besteht nach Auffassung von ′kapital-markt intern′ nicht primär darin, dass Manager alternativer Investmentfonds sich hohen regulatorischen Anforderungen hinsichtlich Kapitalausstattung, Organisationspflichten und internem Risikomanagement unterwerfen müssen, sondern darin, dass viel zu statische Vorgaben für die Fonds und deren Anlagestrategie selbst gemacht werden. „Der Staat sollte sich nicht selbst die Rolle des Asset-Managers anmaßen und den Bürgern per Gesetz vorschreiben, in welche Anlageformen, Regionen und Objekte sie überhaupt noch investieren dürfen. Durch solch widersinnige Auflagen werden Bürger faktisch entmündigt und sinnvoller und notwendiger Alternativen für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge beraubt“, so ′kapital-markt intern′-Chefredakteur Uwe Kremer.
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