BaFin untersagt der Accudomus KG Unternehmensgruppe das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Accudomus KG Unternehmensgruppe, Ravensburg (vormals: Tutzing), mit Verfügung vom 28. Juni 2012 das Einlagengeschäft untersagt sowie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
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