Verbraucherschutz: Kunden können sich bei der Bafin beschweren
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. Zukünftig können sich unzufriedene Kunden mit ihrer Beschwerde an die Bafin wenden. Diese wird aber nur dann aktiv, wenn "kollektive Interessen" berührt sind.
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