Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer oder häusliche Betriebsstätte?
Die Einbindung beruflich genutzter Räume in die häusliche Sphäre wird durch Publikumsverkehr oder die Beschäftigung von nicht familienangehörigen (Teilzeit-)Arbeitskräften überlagert. Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer ist in diesem Fall nicht anwendbar (BFH 15.10.14, VIII R 8/11).
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