03. 05. 2012 - Reform der …

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ARAG B2B 2025 - KW 19

03. 05. 2012 - Reform der deutschen Finanzaufsicht beschlossen

(ac) Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Strukturen der nationalen Finanzaufsicht an die aktuellen regulatorischen Herausforderungen angepasst werden. Zudem werden damit die von den Koalitionsfraktionen am 16.12.2010 verabschiedeten zehn Eckpunkte zur Reform der nationalen Finanzaufsicht umgesetzt.Ausschuss soll Stabilität des Finanzmarktes überwachenZentrales Element des Gesetzentwurfes ist die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität zur Überwachung der Stabilität des deutschen Finanzmarktes. Dem neuen Ausschuss werden Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen, der BaFin sowie – ohne Stimmrecht – ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehören.Die Deutsche Bundesbank erhält auf Grund ihrer makroökonomischen und Finanzmarkt-Expertise den Auftrag, zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen. Sie soll laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysieren und mögliche Gefahren für die Finanzstabilität identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge für Warnungen und Empfehlungen erarbeiten. Der Ausschuss für Finanzstabilität erörtert auf dieser Grundlage die Finanzstabilität und kann seinerseits Warnungen und Empfehlungen für Gegenmaßnahmen abgeben. Diese können sich an die Bundesregierung, die BaFin und andere öffentliche Stellen richten. Die für die Analyse notwendigen Informationen erhält die Deutsche Bundesbank von der BaFin. Soweit die für die Analyse notwendigen Informationen bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank nicht vorliegen, soll die Deutsche Bundesbank Wirtschafts- und Handelsdaten, insbesondere bei den beaufsichtigten Finanzinstituten, anfordern können.Mit dem Gesetz soll auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der BaFin geändert werden. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der BaFin zu stärken. Dem Verwaltungsrat sollen an Stelle von zehn Verbandsvertretern der Finanzindustrie nunmehr sechs Persönlichkeiten mit Expertise im Bereich der Finanzindustrie angehören.Mit der Einrichtung eines Verbraucherbeirates und der Ausgestaltung eines Beschwerdeverfahrens für Kunden und Verbraucherschutzorganisationen soll der kollektive Verbraucherschutz im Finanzsektor gestärkt werden.Der Gesetzentwurf ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums abrufbar - www.bundesfinanzministerium.de.

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