Verbraucherschutz - Kundenberatung zum Wohle der Vermittler
Seit Januar 2010 müssen Kreditinstitute Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren. Fehlerhafte Beratung soll so nachgewiesen werden können. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale legt jedoch nah: die Kreditinstitute sichern sich eher gegen Haftungsansprüche ab.
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