BaFin untersagt Herrn Waldemar Ulrich das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 18. Juli 2011 Herrn Waldemar Ulrich, Bonn, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.
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