Sachkundenachweis garantiert für Finanzanlagenvermittlung
Nach der neuen Verordnung zur Finanzanlagenvermittlung, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, müssen Finanz- und Anlageberater für die Ausübung ihres Berufs eine fachliche Qualifikation nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt entweder über eine Gesamtqualifikation wie das Studium Finanzfachwirt/-in (FH) oder durch eine Mindestqualifikation mit dem Ablegen einer Sachkundeprüfung im Bereich Finanzanlagen.
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