BaFin untersagt Herrn Horst J. Linkner das Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Horst J. Linkner, 81479 München, am 12. Mai 2011 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
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