Kapitalanlagevermittler können sich freuen: 3 Jahre Qualifikationsfrist
Berlin, 23. Februar 2011 - Finanzanlagevermittler/-berater, wie sie das neue Vermittlergesetz im §34f GewO nennt, können aufatmen. Die Übergangsfrist für das Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung beträgt etwas mehr als drei Jahre ab Verkündung des Gesetzes*. "Das Gesetz sieht keine Alte-Hasen-Regelung...
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