Die Frage schien seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der Berater geklärt. Ein Oberlandesgericht hat danach jedoch anders entscheiden. Was folgt daraus für die Aufklärungspflichten der Berater? Rechtsanwalt Udo Brinkmöller, Kanzlei BMS Rechtsanwälte, kommentiert.
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