Drosselung: Weitere Klagen geplant
Nach dem Erfolg im Verfahren gegen die umstrittenen Drosselungspläne der Telekom wollen die Verbraucherzentralen gegen weitere Telekommunikationsanbieter gerichtlich vorgehen. Das Landgericht Köln hatte im Oktober einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben und der Telekom untersagt, die Geschwindigkeit von Internetflatrates im Festnetz nach Überschreiten eines bestimmten Volumens abzusenken. Solche Einschränkungen sind jedoch gerade im Mobilfunkbereich weit verbreitet. Das Telekom-Urteil könnte nun als Präzedenzfall dienen, um solche Vertragsbedingungen anzufechten. Der Konzern hatte gegen das Urteil keine Berufung eingelegt und die beanstandete Klausel aus allen neuen Kundenverträgen entfernt. Auch bei Bestandskunden, deren Vertrag die Klausel noch enthält, will das Unternehmen auf die Drosselung verzichten. Stattdessen hat die Telekom angekündigt, künftig verschiedene Datenpakete anzubieten: unbegrenzte Flatrates und günstigere Tarife mit Volumen- und Geschwindigkeitsbegrenzung.
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