BGH: Domainnamen im Internet können gelöscht werden
Wenn Internetadressen offenkundig ireführend sind, können sie gelöscht werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte der Freistaat Bayern, weil Unternehmen in Panama sich Domains wie "regierung-oberfranken.de" gesichert hatten. Solche Angebote können nun gelöscht werden.
Weiterlesen auf: ARD.de