Die Entscheidung, 34f- Vermittler und Vermittlerinnen von der ESG-Abfragepflicht zu befreien, lässt einen schon mal verwundert die Augen reiben. Denn vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitswende sollten doch auch Kapitalinvestments einen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels …