Aktuelles

Dank einem Europagericht haben Fluggäste jetzt mehr Rechte. Wird ein Flug gestrichen, werden ihnen nicht nur die Reisekosten erstattet, sondern sie können auch Ausgleich für immaterielle Schäden verlangen.

VTB Duo heißt das Angebot der österreichischen VTB Direktbank. Es ist eine Kombination aus Tages- und Festgeld und soll bis zu 3,8 Prozent Zinsen pro Jahr bringen. Die Mindestanlagesumme beträgt 500 Euro. Die Finanztest-Experten haben …

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat gute Nachrichten für Kunden von Basisrenten-Verträgen: Für Verträge, die bislang nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt wurden, [...]

Als erster Lebensversicherer in Deutschland stellt der VOLKSWOHL BUND schon jetzt eine Unisex-Rente vor – ganze 15 Monate vor der Pflichtumstellung. Mit gleichem Beitrag und gleicher Rente für Frauen und Männer.<br />

Drei Versicherungsmakler bieten in Deutschland Mietkautionsversicherungen für Menschen an, die häufig umziehen. Nun führt eine Bürgschaftsklausel in den Verträgen von zwei der Anbieter zu Streit.

Private Krankenversicherer können künftig für Neukunden doch höhere Provisionen berechnen als im ursprünglichen Gesetzesvorhaben vorgesehen. Statt acht hat das Kabinett die Obergrenze auf neun Monatsbeiträge erhöht.

Im aktuellen Ratingprozess konnte die Gartenbau-Versicherung VVaG ihr Rating A++ erneut bestätigen. Assekurata bescheinigt dem Unternehmen damit weiterhin eine exzellente Unternehmensqualität aus Kundensicht.<br />

Der Bundesgerichtshof hat nachlässige Schadenversicherer abblitzen lassen. Wenn sie versäumt haben, das neue verbraucherfreundliche Versicherungsrecht in ihre Klauseln einzuarbeiten, können sie sich nicht mehr auf die alten Regelungen berufen.

Der Allianz-Manager Walthes wird Chef des größten deutschen Sparkassenversicherers. Eine seiner wichtigsten Aufgaben dürfte die Vereinigung der elf regionalen öffentlichen Anbieter zu einer großen Gesellschaft werden. Die Genehmigung der BaFin zu Walthes' Ernennung steht jedoch …

- Versicherungsmakler wurden erfolgreich aus ihren Büros gelockt - Am 09. Oktober folgten über 16.000 Läufer und Läuferinnen dem Münchener Ruf auf die Straße und nahmen am 26. Marathon in der bayerischen Metropole teil.

Auch Arbeitslose, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, haben in der Zeit nach der Existenzgründung eine Anspruch auf finanzielle Förderung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Zuschüsse zur Gründung.

Wer mehrere Immobilien auf einen Schlag verkaufen will, wird nicht zwangsläufig als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft, wenn diese sich auf einem Gelände befinden.

Mit einem kurzfristigen Änderungsantrag soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren das „Vierte SGB IV-Änderungsgesetz“ geändert werden. Nun sollen doch wieder die Arbeitgeber die Gleitzonen-Beiträge berechnen.

Gute Nachrichten für Versicherte: Wegen der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt werden die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge offenbar nicht erhöhen. Die Einnahmen bleiben einer Prognose des Schätzerkreises zufolge stabil - zumindest bis 2012.

Das Thema Altersvorsorge sorgt bei vielen Studenten nicht gerade für Freude. Neun von zehn Studenten glauben einer aktuellen Umfrage zufolge nicht, dass die Rentenversicherung für ihre Grundversorgung im Alter ausreichend sein wird. Und das zum …

Die Marktteilnehmer in der Versicherungswirtschaft arbeiten vermehrt zusammen, um den Absatz anzukurbeln, wie ein Überblick des VersicherungsJournals über neue Kooperationen der letzten Wochen zeigt. mehr...

Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof nun die Rechte der Versicherungskunden gestärkt: Hat ein Anbieter verpasst, Verträge verbraucherfreundlich zu gestalten, können Klauseln komplett ungültig werden. Im konkreten Fall ging es um einen Wasserrohrbruch.

Gute Nachrichten für Versicherte: Wegen der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt werden die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge offenbar nicht erhöhen. Die Einnahmen bleiben einer Prognose des Schätzerkreises zufolge stabil - zumindest bis 2012.

Der BGH hat säumige Versicherer abgestraft: Wer alte Verträge nicht an neues Recht angepasst hat, kann Kunden nicht darauf festnageln.

Wer schläft hat selber Schuld: Versicherer, die ihre Verträge nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst haben, können sich nicht auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten aus alten Verträgen berufen.

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