Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften. Die Verantwortung liegt beim Staat. Das Urteil hat Grundsatzcharakter für die …