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Tatbestand der Anlageberatung: Warum Robo Advisor faktisch erlaubnispflichtig sind | private-banking-magazin.de

Die Bafin hat kürzlich klargestellt, dass auch für Robo-Advice-Angebote dieselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen einzuhalten sind, wie anlässlich der klassischen, sprich persönlichen Anlageberatung. Rechtsanwalt Philipp Mertens beleuchtet die daraus folgenden Konsequenzen für entsprechende Angebote.