Rowa-Crash: Inhalt statt Haftpflicht
Honorar-Finanzberater haben weiter Zulauf
Exklusiv-Vertrieb der Basler legt zu
Èine Hinweispflicht des Unfallversicherers besteht lediglich gegenüber dem Versicherungsnehmer, nicht jedoch gegenüber der versicherten Person. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Weist der Versicherer den Versicherungsnehmer rechtzeitig auf etwas die Versicherung betreffendes hin, so kann …

