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Hohe Geschwindigkeit auf Autobahn bei Auffahrunfall nicht zwingend haftungsbegründet
Der Umstand, die Richtgeschwindigkeit überschritten zu haben, führt nicht zwingend zu einer Haftung des auf ein plötzlich die Spur wechselndes Fahrzeug Auffahrenden. So entschieden vom Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, 18.02.2018 - 7 U 39/17).