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Betriebsrente: „Zur Not mit Zwang“

Für Senioren, die Grundsicherung im Alter erhalten, lohnt sich die Aufnahme einer kleinen Erwerbstätigkeit weniger als für Hartz-IV-Bezieher. Das Bundessozialgericht (BSG) befand am 25.4.2018: Diese Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt. Eine unzulässige Altersdiskriminierung liegt nicht vor …