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Rückstauschäden, die durch Starkregen oder Hochwasser an privaten Häusern entstehen, sind nicht automatisch in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Sie müssen innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Hierbei gilt: immer auf das Kleingedruckte achten.