BVK begrüßt Pläne zur Reform privater Altersvorsorge und kritisiert Rentenpaket
© BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Michael H.Heinz
Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kommt endlich Bewegung in die dringend notwendige Reform der privaten Altersvorsorge. Die Bundesregierung will dazu voraussichtlich am 17. Dezember einen Entwurf zur Reform der Riester-Rente im Kabinett vorlegen.
„Das begrüßen wir sehr“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier muss man schauen, wie das von der Koalition zudem anvisierte private, kapitalgedeckte Altersvorsorgedepot konkret ausgestaltet wird und wie eine Anschlussfähigkeit zur Frühstartrente gewährleitstet ist. Wichtig ist uns dabei, dass individuelle Lösungen – und nicht ein Staatsfonds – favorisiert werden, für die unser Berufsstand die nötige Beratungsqualifikation und Expertise mitbringt. Hier muss der wichtige sozialpolitische Auftrag der Vermittler berücksichtigt werden.“
Das Konzept des zertifizierten Altersvorsorgedepots soll ergänzend zur Bestandsgarantie für die Riester-Verträge eingerichtet werden. „Wir zählen auf das Wort der Bundesregierung“, so BVK-Präsident Heinz. „Wesentlich ist, das diesbezügliche Gesetz schnell auf den Weg zu bringen, damit die junge Generation schon bald effektiv privat vorsorgen kann. Dass zusätzlich zur staatlichen Förderung auch Dritte, wie Eltern oder Großeltern, direkt ins Altersvorsorgedepot einzahlen können, ist ebenfalls zu begrüßen.“
Enttäuscht zeigt sich der BVK hingegen, dass die so konzipierte Frühstartrente ab nächstem Jahr zunächst nur für den 2020er-Jahrgang gelten soll. Auch dass automatisch nach sechs Monaten eine staatliche Standardlösung greifen soll, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keinen individuellen Vertrag abschließen, ist nicht nachvollziehbar.

