Pflegeversicherung: Drohende Zahlungsunfähigkeit verbietet jegliche Leistungsausweitung

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Pflegeversicherung: Drohende Zahlungsunfähigkeit verbietet jegliche Leistungsausweitung

07.10.2024

Pflegeversicherung: Drohende Zahlungsunfähigkeit verbietet jegliche Leistungsausweitung © Pixabay

Medienberichten zufolge droht der sozialen Pflegeversicherung nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahlungsunfähigkeit. Damit muss endgültig klar sein: Weitere Leistungsausweitungen darf es nicht geben.

„Die aktuelle, dramatische Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung lässt keinerlei Spielraum für zusätzliche Leistungen“, erklärt dazu PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Obergrenzen für die Eigenanteile oder gar eine Pflegevollversicherung sind Sozialpolitik mit der Gießkanne – weder zielführend noch bezahlbar. Die Kosten tragen die Beitrags- und Steuerzahler und vor allem die jüngeren Generationen, während davon auch Menschen mit Privatvermögen profitieren.

Fast 70 Prozent der Rentnerhaushalte können sich aus ihrem Einkommen und Vermögen einen Platz im Pflegeheim für mehrere Jahre leisten. Für alle anderen garantiert die Sozialhilfe gezielte Unterstützung nach Bedürftigkeit.

Die Pflegefinanzierung braucht einen Neustart: nachhaltig und generationengerecht. Dringend nötig ist dazu ein Ausbau der privaten und betrieblichen Pflege-Vorsorge. Durchgerechnete Konzepte für eine Absicherung zu bezahlbaren Beiträgen liegen auf dem Tisch.“

 

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